Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Firma FAHNEN FASSMANN Plauen Stick & Druck Manufaktur e. Kfm.
Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung die nachstehenden Bedingungen an. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.
Die Preise gelten netto ab Werk bzw. Lager, ausschließlich Verpackung und Versicherung, unter Hinzurechnung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Preise sind freibleibend und für Nachaufträge unverbindlich.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Teillieferungen bleiben vorbehalten, werden sie durchgeführt, so gelten sie hinsichtlich der Zahlung als eigenständiges Geschäft.
Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, fällig innerhalb 10 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum bei uns eingehend. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass im Rechnungsbeleg offenkundige Rechenfehler enthalten sind, können die jeweiligen Differenzbeträge nachgefordert werden. Bei Zielüberschreitungen und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen zu belasten.
Angegebene oder vorgeschriebene Lieferzeiten sind unverbindlich, wir bleiben aber bemüht, diese einzuhalten. Bei etwaigen Verspätungen besteht weder Anspruch auf Schadenersatz noch ein Anrecht auf Annahmeverweigerung oder Rücktritt.
Der Lieferer ist verpflichtet, die vereinbarte Menge zu liefern. Mehr- oder Mindermengen bis zu -/+ 10 % ist der Besteller verpflichtet abzunehmen.
Abweichungen in den Breiten- und Längenangaben sind mit einer üblichen Toleranz von +/- 7 % zulässig. Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen in der Darstellung oder in der Farbe im Vergleich zur Kundenvorlage. Abweichungen dieser Art sind technisch bedingt und schließen die vertragsgemäße Leistung nicht aus. Der Besteller ist deshalb nicht zur Annahmeverweigerung oder Abzügen berechtigt.
Werden bei Lieferung nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Besteller von allen Ansprüchen einschließlich aller Kosten frei.
Schablonen und Zeichnungen bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn diese anteilig oder als gesonderte Kosten in Rechnung gestellt werden. Sie stehen dem Besteller bei Folgeaufträgen über einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung.
Für eingesandt Vorlagen, Film usw. übernimmt der Lieferer keine Haftung, sorgfältige Behandlung ist jedoch zugesichert. Werden die Vorlagen usw. nach Auftragsabschluss binnen 4 Wochen vom Besteller nicht abgefordert, ist der Lieferer berechtigt, mit diesen nach eigenem Gutdünken zu verfahren.
Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns vorgebracht werden. Dies gilt auch für äußerlich nicht erkennbare Mängel. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als abgenommen. Die Haftung für Mängel beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist.
Der Lieferer ist berechtigt, seinen Firmennamen entsprechend branchenüblicher Weise auf bzw. an der gelieferten Ware anzubringen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, sie darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Weiterverkauf wird die Kaufpreisforderung gegen den Dritten sicherungshalber an uns abgetreten.